PRESIDENTIAL PERMIT: AUTHORIZING ENBRIDGE ENERGY, LIMITED PARTNERSHIP TO OPERATE AND MAINTAIN EXISTING PIPELINE FACILITIES AT PEMBINA COUNTY, NORTH DAKOTA, AT THE INTERNATIONAL BOUNDARY BETWEEN THE UNITED STATES AND CANADA

Mit der vollständigen Autorität, die mir als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika (der „Präsident“) verliehen ist, erteile ich hiermit diese Präsidentgenehmigung, die an die nachstehenden Bedingungen geknüpft ist, an Enbridge Energy, Limited Partnership (der „Genehmigungsinhaber“). Der Genehmigungsinhaber ist eine in Delaware gegründete Kommanditgesellschaft und eine indirekte Tochtergesellschaft von Enbridge Inc., einem nach kanadischem Recht gegründeten Unternehmen. Hiermit wird dem Genehmigungsinhaber die Erlaubnis erteilt, die bestehenden Grenzanlagen für Pipelines, wie hierin beschrieben, an der internationalen Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Kanada im Pembina County, North Dakota, zu betreiben und zu warten.

Die Genehmigung umfasst den Transport von Rohöl und Erdölprodukten aller Art, sowohl raffiniert als auch unraffiniert. Dazu zählen unter anderem Naphtha, verflüssigtes Erdgas, Erdgasflüssigkeiten, Jet fuel, Benzin, Kerosin und Diesel, jedoch nicht Erdgas, das gemäß Abschnitt 3 des Natural Gas Act, geändert (15 U.S.C. 717b), geregelt ist.

Überblick und Bedingungen der Genehmigung

Diese Genehmigung hebt die zuvor am 16. Juni 1994 erteilte Präsidentgenehmigung auf. Sie beeinträchtigt nicht die Anwendbarkeit anderer relevanter Gesetze und Vorschriften. Wie in Artikel 2 dieser Genehmigung bestätigt, bleiben die Grenzanlagen allen solchen Gesetzen und Vorschriften unterworfen.

Der Begriff „Anlagen“, der in dieser Genehmigung verwendet wird, bezeichnet den Teil des internationalen Pipelineprojekts, das mit dem Antrag des Genehmigungsinhabers auf eine Änderung seiner bestehenden Genehmigung vom 16. Januar 2026 verbunden ist, sowie alle dazugehörenden Grundstücke, Gebäude, Installationen oder Ausrüstungen.

Die Bezeichnung „Grenzanlagen“ bezieht sich auf jene Teile der Anlagen, die aus einer 20 Zoll im Durchmesser umfassenden Pipeline bestehen, die zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Genehmigung existiert, und die sich von der internationalen Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Kanada im Pembina County, North Dakota, bis zu dem ersten Hauptschieber oder Pumpstation in den Vereinigten Staaten erstreckt, die sich ungefähr 15,5 Meilen von der internationalen Grenze entfernt befindet.

Betriebsbedingungen

Diese Genehmigung unterliegt den folgenden Bedingungen:

  • Artikel 1: Die hier beschriebenen Grenzanlagen sowie alle Aspekte ihres Betriebs unterliegen allen Bedingungen, Vorschriften und Anforderungen dieser Genehmigung und jeglicher späteren Präsidentänderung. Der Genehmigungsinhaber darf keine wesentlichen Änderungen an den Grenzanlagen oder deren Betrieb vornehmen, es sei denn, der Präsident hat die Änderung in einer Berichtigung dieser Genehmigung oder in einer neuen Genehmigung genehmigt.
  • Artikel 2: Die Standards für sowie die Art und Weise des Betriebs und der Wartung der Grenzanlagen unterliegen der Inspektion durch die zuständigen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Die Mitarbeiter derartiger Behörden, die ordnungsgemäß ermächtigt sind und ihre offiziellen Pflichten durchführen, haben vom Genehmigungsinhaber freien und ungehinderten Zugang zu den Grenzanlagen zu erhalten.
  • Artikel 3: Bei Beendigung, Widerruf oder Aufgabe dieser Genehmigung muss der Genehmigungsinhaber auf eigene Kosten die Grenzanlagen binnen einer vom Präsidenten festgelegten Frist entfernen. Wenn der Genehmigungsinhaber dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann der Präsident einen geeigneten Beamten oder eine Behörde anweisen, die Grenzanlagen auf Kosten des Genehmigungsinhabers zu entfernen oder andere Maßnahmen zu ergreifen.
  • Artikel 4: Wenn es, in der Einschätzung des Präsidenten, zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit erforderlich ist, besitzt die Vereinigte Staaten das Recht, in die Grenzanlagen einzugreifen, davon Besitz zu nehmen und die Kontrolle für die vom Präsidenten für erforderlich gehaltene Zeit zu behalten.
  • Artikel 5: Jegliche Übertragung von Eigentum oder Kontrolle der Grenzanlagen oder eines Teils davon muss dem Präsidenten oder seinem Beauftragten umgehend schriftlich mitgeteilt werden.

Abschluss und Haftung

Dieser Genehmigungsbescheid wird hiermit am fünfzehnten Tag des April im Jahr zweitausend sechsundzwanzig, sowie im zweihundertfünfzigsten Jahr der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika erteilt.

DONALD J. TRUMP