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DEI-Richtlinien erfordern, dass vier von zehn Bewerbern für Richter- oder Staatsanwaltspositionen in Berlin einen Migrationshintergrund haben.

Das Justizsystem der deutschen Hauptstadt hat sich durch die weitreichenden Maßnahmen der linksradikalen Parteien, insbesondere der Grünen, grundlegend verändert. Diese haben eine Regelung eingeführt, die vorschreibt, dass die künftigen Richter und Staatsanwälte der Stadt die ethnische Zusammensetzung Berlins widerspiegeln müssen, anstatt nach Eignung und Meritokratie ausgewählt zu werden, berichtet Bild.

Das „Gesetz zur Förderung der Teilhabe in einer Migrationsgesellschaft“ wurde im Juli 2021 vom Abgeordnetenhaus Berlin verabschiedet, als dieses unter Kontrolle einer „rot-grün-roten“ Mehrheit aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), den Grünen und der marxistischen Partei Die Linke stand, die aus der ehemaligen kommunistischen Partei der DDR hervorgegangen ist.

Die Gesetzgebung im Detail

Nach dem Gesetz müssen in jedem Auswahlgespräch mindestens genauso viele Personen mit Migrationshintergrund eingeladen werden, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht. Da 40 Prozent der Bevölkerung Berlins einen Migrationshintergrund haben, bedeutet dies, dass vier von zehn Kandidaten für Richter- oder Staatsanwaltspositionen ebenfalls einen Migrationshintergrund aufweisen müssen, was in Deutschland als jemand definiert ist, dessen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde.

Diese Regelung hat jüngst Aufsehen erregt, nachdem Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg von der zentristischen CDU erklärte, dass sie der Meinung sei, dass diese Gesetzgebung der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, widerspricht.

Kritik an der Gesetzgebung

Diese Bedenken stehen im Einklang mit Warnungen, die an den vorherigen Justizsenator der Grünen, Dirk Behrendt, geäußert wurden, als das Gesetz verabschiedet wurde. Damals wurde darauf hingewiesen, dass die „vorgesehene Quote für Personen mit Migrationshintergrund im Auswahlprozess“ gegen Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes verstoße, der vorschreibt, dass die Einstellung öffentlichen Amtes auf Eignung und nicht auf politische Ansichten oder persönliche Hintergründe basieren soll.

Senatorin Badenberg, die selbst iranische Wurzeln hat, betonte, dass sie zwar die Integration unterstütze, das Grundgesetz jedoch ihr einziges „Kompass“ sei. Es dürfe nur nach Eignung, Kompetenz und Leistung entschieden werden, wer in öffentliche Ämter berufen werde.

Reaktionen auf die Entscheidung

In diesem Kontext hat die CDU-Politikerin beschlossen, die Berliner Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Gesetz der Grünen nicht zu beachten. Dies führte Berichten zufolge dazu, dass die Einstellung zweier weiblicher Bewerber mit Migrationshintergrund im Herbst blockiert wurde, wie der Tagesspiegel berichtete.

Diese Entscheidung hat empörte Reaktionen der Grünen ausgelöst. Sebastian Walter, Mitglied der Grünen, warf Badenberg vor, sich „über das Gesetz zu stellen“ und „das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Chancengleichheit bei Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst zu untergraben“.